Film- und Fotorechte

Sie möchten in unseren Schlössern, Gärten und Museen fotografieren oder Filmaufnahmen machen? Dafür brauchen Sie in manchen Fällen eine Genehmigung. Teilweise ist das Fotografieren oder Filmen gebührenpflichtig.

Der Einsatz von ferngesteuerten Drohnen, Multikoptern o.Ä. ist verboten. Diese Geräte können Personen und Denkmäler gefährden, Rechte (Persönlichkeitsrechte etc.) verletzen und unsere Kultur- und Naturdenkmäler generell stören. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Privater Gebrauch

Hochzeits- und Eventfotografie

Kommerzieller Gebrauch

Abbildung von Kunstwerken & Reproduktion

Pressebilder